Mit dem am 01.01.2020 in Kraft getretenen Forschungszulagengesetz (FZulG) wird die Forschung und Entwicklung in Deutschland in Form einer Zulage ab dem Jahr 2020 steuerlich gefördert. Im Rahmen eines zweistufigen Verfahrens ist zunächst ein Antrag auf Bescheinigung der förderfähigen Projekte zu stellen, bevor nach erfolgter Bescheinigung ein weiterer Antrag auf Festsetzung der Forschungszulage zu stellen ist. Am 11.11.2021 veröffentlichte das BMF ein umfassendes Schreiben (IV C 3 – S 2020/20/10029 :007) zur Forschungszulage mit zahlreichen konkretisierenden Ausführungen.
Am 01.01.2020 trat das Forschungszulagengesetz (FZulG) in Kraft, durch das die Forschung und Entwicklung in Deutschland anhand einer Zulage ab dem Jahr 2020 steuerlich gefördert wird. Für die Beantragung und Gewährung der Forschungszulage ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen. Der erste Schritt beinhaltet die Beantragung auf Erteilung einer Bescheinigung über die Begünstigungsfähigkeit eines Forschungs- und Entwicklungs-Vorhabens bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). Die Bescheinigung wird unmittelbar an das zuständige Finanzamt des jeweiligen Unternehmens übermittelt. In einem zweiten Schritt ist dann die Festsetzung der entsprechenden Forschungszulage beim Finanzamt nach Ablauf des entsprechenden Wirtschaftsjahrs zu beantragen. Das Finanzamt prüft die im Rahmen der Beantragung gemachten Angaben und setzt die Forschungszulage in einem Bescheid fest. Im Rahmen der nächsten erstmaligen Festsetzung von Einkommen- oder Körperschaftsteuer wird die Forschungszulage dann auf die festgesetzte Steuer angerechnet. Eine hierüber hinausgehende Forschungszulage wird als Einkommen- oder Körperschaftsteuererstattung ausbezahlt.
Das BMF hat nun zur Forschungszulage und zu diesem Verfahren mit seinem Schreiben vom 11.11.2021 (IV C 3 – S 2020/20/10029 :007) umfassend Stellung genommen. Das Schreiben ist wie folgt gegliedert.
Materiell-rechtlicher Teil:
- Anspruchsberechtigung,
- begünstigte Forschungs- und Entwicklungs-Vorhaben,
- förderfähige Aufwendungen,
- Ermittlung der Bemessungsgrundlage,
- Höhe der Forschungszulage.
Verfahrensrechtlicher Teil:
- Antragstellung,
- Bescheinigungsverfahren,
- Festsetzungsverfahren,
- Feststellungsverfahren,
- Anrechnungsverfahren,
- Weitere Verfahrensvorschriften.
Ertragsteuerlicher Teil
Beihilferechtlicher Teil:
- Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung,
- De-minimis-Verordnung.
Die unterschiedlichen Ausführungen sind sehr umfangreich und konkretisieren die zugrundeliegenden Gesetzesvorgaben sowie den vollständigen Beantragungsprozess. Weiter werden ertragsteuerliche Fragestellungen, insbesondere auch zur steuerbilanziellen Handhabung, adressiert. Auch auf die beihilferechtlichen Rahmenbedingungen wird eingegangen. Insgesamt ist eine derart ausführliche Stellungnahme des BMF zur Forschungszulage zu begrüßen, da es sich hierbei um eine neuartige Form einer steuerlichen Förderung in Deutschland handelt und noch stellenweise Unklarheiten bestanden. Die Ausführungen helfen auch Unternehmen, einzuschätzen, inwiefern eine Förderung mit einer Forschungszulage für sie im Einzelfall infrage kommt.