News

Auswirkungen des Ukraine-Kriegs auf Rechnungs­legung und Prüfung

Das IDW hat angekündigt, sich dezidiert mit den Auswirkungen des Krieges in der Ukraine auf die Rechnungslegung und Prüfung der Jahresabschlüsse deutscher Unternehmen beschäftigen zu wollen und sich dazu zu äußern.

Das IDW hat jetzt angekündigt, sich dezidiert zu den Auswirkungen des Krieges in der Ukraine auf die Rechnungslegung und Jahresabschlussprüfung deutscher Unternehmen zu beschäftigen und das Ergebnis dessen zeitnah zu veröffentlichen. Folgende grundlegende Aussagen wurden jedoch bereits kundgetan:

Deutsche Unternehmen werden aufgrund der Regionalität des Konflikts, aber auch der europäischen und weltweiten wirtschaftlichen Auswirkungen unterschiedlich betroffen sein. Branchenabhängig können die Konsequenzen für deutsche Unternehmen immens sein, andere sind möglicherweise geringfügiger davon betroffen.

Bei vielen Unternehmen erfolgt derzeit die Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021. Das IDW vertritt derzeit die Auffassung, dass auslösendes Moment für die Krise der Angriff Russlands auf die Ukraine war, welcher nach dem 31.12.2021 erfolgte. Dies sei der wertbegründende Vorgang. Dem Stichtagsprinzip folgend sind die Auswirkungen des Krieges demnach erst in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung des Geschäftsjahres 2022 zu berücksichtigen. Dies schließt selbstverständlich die Berichterstattung im Nachtragsbericht im Anhang 2021 bzw. in der Risiko- und Prognoseberichterstattung im Lagebericht 2021 nicht aus.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Diese News könnten Sie auch interessieren

Tax Audit

Auslaufende Reinvestitionsfristen zum Jahresende

Nach dem Ablauf der Vier- oder Sechsjahresfrist sind Rücklagen nach § 6b EStG gewinnerhöhend plus Zuschlag von 6% pro Jahr aufzulösen. Gerade vor einem Jahresende ist Ablauf der Reinvestitionsfristen zu beachten. Gerade zum Jahresende ist das Ablaufen von Reinvestitionsfristen der in der Vergangenheit gebildeten Rücklagen nach § 6b EStG zu beachten....
Audit Advisory Valuation

Basiszinssatz nach IDW S 1 bleibt zum 01.12.2023 (noch) gerundet auf 2,75 %

Der Basiszinssatz nach IDW S 1 stagniert zum 01.12.2023 auf gerundet 2,75 %. Der ungerundete Basiszinssatz steigt allerdings von 2,80 % zum 01.11.2023 auf 2,86 % zum 01.12.2023. Somit setzt sich der Anstieg des Basiszinssatzes der letzten Monate fort, schlägt sich jedoch nicht im gerundeten Basiszinssatz nieder. Der für...
Audit

Das IDW unterstützt EU-Vorschlag zur Anhebung der Schwellenwerte für Größenklassen

Im Oktober 2023 erließ die Europäische Kommission einen delegierten Rechtsakt zur Erhöhung der Schwellenwerte für die Bestimmung der Größenklassen von Unternehmen und Gruppen. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hält es für nachvollziehbar und grundsätzlich sinnvoll, die monetären Schwellenwerte in regelmäßigen Abständen an die Kaufkraft anzupassen. Der Vorschlag der Europäischen...
Tax Audit

Abgrenzung von geleisteter Anzahlung und passivem Rechnungs­abgrenzungs­posten

Der Bundesfinanzhof hat sich mit seinem Urteil vom 26.07.2023 zur Bildung des passiven Rechnungsabgrenzungspostens geäußert. Leitsätze des Bundesfinanzhofs (BFH) aus dem Urteil vom 26.07.2023 – IV R 22/20: Sachverhalt: Im BFH-Urteil vom 26.07.2023 (IV R 22/20) wurde folgender Fall verhandelt: Die Klägerin ist eine inländische Personengesellschaft, die Verträge innerhalb ihrer Unternehmensgruppe abschließt, um Maßnahmen...