News

Bundestag beschließt Vier­tes Corona-Steuerhilfe­gesetz

Verlängerung bestehender und Einführung neuer Erleichterungen zur Abmilderung der Belastungen durch die Corona-Pandemie

Nachdem das Bundesministerium der Finanzen zunächst einen Entwurf für das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz veröffentlicht hatte, wurde nun am 19.05.2022 das Gesetz schlussendlich vom Bundestag beschlossen. Es sieht wie auch seine Vorgänger unterschiedliche Erleichterungen aufgrund der Corona-Pandemie vor. Die Zustimmung des Bundesrats ist für den 10.06.2022 vorgesehen.

Mit dem am 19.05.2022 vom Bundestag beschlossenen Vierten Corona-Steuerhilfegesetz soll den wirtschaftlichen und sozialen Belastungen der Corona-Pandemie weiter entgegengewirkt werden. Bestandteil des Gesetzes sind unterschiedliche wirtschaftliche und soziale Maßnahmen, die zum Teil bereits in Kraft sind und nun verlängert werden. Es finden sich aber auch vereinzelte Neuregelungen.

Beispielsweise sollen die steuerfreien Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld um sechs Monate bis Ende Juni 2022 verlängert werden. Ebenso wird die bestehende Regelung zur sogenannten „Homeoffice-Pauschale“ um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2022 verlängert. Weitere Verlängerungen betreffen z.B. die Möglichkeit zur degressiven Abschreibung um ein Jahr sowie die Investitionsfristen für steuerliche Abzugsbeträge nach § 7g EStG und für Reinvestitionen nach § 6b EStG. Außerdem ist auch weiterhin ein erweiterter und nun weiter erhöhter Verlustrücktrag möglich; als Neuerung soll nun aber auch ein Verlustrücktrag über zwei Jahre möglich sein. Verlängerungen sind auch wieder für die Abgabe von Steuererklärungen vorgesehen.

Neu sind auch gewährte Sonderleistungen zur Anerkennung besonderer Leistungen während der Corona-Krise für Arbeitnehmer, die in bestimmten Einrichtungen wie Krankenhäuser tätig sind, bis zu einem Betrag von EUR 3.000,00.

Das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz knüpft damit an die vorherigen Corona-Steuerhilfegesetze an und führt wesentliche Maßnahmen fort. Dies ist grundsätzlich zu begrüßen, da auch Anfang des Jahres 2022 noch Auswirkungen der Corona-Pandemie spürbar sind. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats, die für den 10.06.2022 vorgesehen ist.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Diese News könnten Sie auch interessieren

Tax

Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Objekten mit mehr als 250 qm Wohnfläche

Mit Urteil vom 20.06.2023 (IX R 17/21) hat der BFH entschieden, dass bei der Vermietung eines Objekts mit einer Wohnfläche von mehr als 250 qm eine Ausnahme von der typisierten Annahme der Einkünfteerzielungsabsicht vorliegt. Auch bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit ist in diesen Fällen durch die Finanzverwaltung eine Überprüfung der...
Audit Advisory Sustainability

Handelsrechtliche Schwellenwerte angehoben für 2024 und wahlweise für 2023

Zur Umsetzung der Schwellenwertrichtlinie (Delegierte Richtlinie (EU) 2023/2775) wurde im Zweiten Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes sowie zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften die Erhöhung der monetären HGB-Schwellenwerte geregelt. Die Gesetzesverkündung erfolgte am 16.04.2024 und das Inkrafttreten am darauffolgenden Tag, am 17.04.2024. Die neuen Schwellenwerte sind verpflichtend für Geschäftsjahre, die nach dem...
Tax

Interner Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (JstG 2024)

Auf rund 240 Seiten widmet sich der bisher nur inoffiziell kursierende Entwurf u. a. Anpassungen an EU-Recht, EuGH-Rechtsprechung, Rechtsprechung des BVerfG und des BFH, Folgeänderungen und Fehlerkorrekturen. Der als Artikelgesetz ausgestaltete Entwurf zum Jahressteuergesetz 2024 betrifft dabei schwerpunktmäßig die Umsatz- und die Lohnsteuer. Seit einigen Tagen kursiert ein inoffizieller Referentenentwurf...
Tax Audit

Verteilung von Einnahmen bei Nutzungsüberlassungen

Der BFH hat mit Urteil IX R 18/22 vom 12. Dezember 2023 entschieden, dass die Verteilung von Einnahmen über die Nutzungsdauer nach § 11 EStG nicht voraussetzt, dass die Zeitdauer der Nutzungsüberlassung zum Vorauszahlungszeitpunkt bereits feststeht. Es ist ausreichend, dass die Zeitdauer zumindest bestimmbar ist. Die Regelung des § 11 Abs. 1 Satz 3 EStG ermöglicht es Einnahmen, welche...