News

Bundesrat stimmt Vier­tem Corona-Steuerhilfe­­gesetz zu

Verlängerung bestehender und Einführung neuer Erleichterungen zur Abmilderung der Corona-Pandemie

Nachdem das Bundesministerium der Finanzen zunächst einen Entwurf für das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz veröffentlicht hatte, wurde am 19.05.2022 das Gesetz vom Bundestag beschlossen, dem der Bundesrat nun am 10.06.2022 zustimmte. In der Endfassung des Gesetzes zeigen sich noch mal punktuelle Neuregelungen.

Mit dem nun vom Bundesrat am 10.06.2022 angenommenen Vierten Corona-Steuerhilfegesetz soll den wirtschaftlichen und sozialen Belastungen der Corona-Pandemie weiter entgegengewirkt werden. Bestandteil des Gesetzes sind unterschiedliche wirtschaftliche und soziale Maßnahmen, die zum Teil bereits in Kraft sind und nun verlängert werden. Es finden sich aber auch vereinzelte Neuregelungen.

In der finalen Fassung des Gesetzes wurde neu geregelt, dass die derzeit verpflichtende Abzinsung von unverzinslichen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mindestens 12 Monaten für Wirtschaftsjahre nach dem 31.12.2022 – auf Antrag auch bereits früher – entfällt. Zudem wurde der Betrag, der als Sonderleistungen zur Anerkennung besonderer Leistungen während der Corona-Krise für Arbeitnehmer, die in bestimmten Einrichtungen wie Krankenhäuser tätig sind, gewährt wird, auf EUR 4.500,00 angehoben. Auch die verlängerten Steuererklärungsfristen wurden angepasst.

Insgesamt ist festzuhalten, dass das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz an die vorherigen Corona-Steuerhilfegesetze anknüpft und wesentliche Maßnahmen fortführt. Dies ist grundsätzlich zu begrüßen, da die Maßnahmen sich als hilfreich erwiesen haben und auch Anfang und Mitte des Jahres 2022 noch Auswirkungen der Corona-Pandemie spürbar sind. Nun ist noch die Verkündung des Gesetzes abzuwarten.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Diese News könnten Sie auch interessieren

Audit Advisory Valuation

Aktualisierung des IDW S 6 Standards

Am 22.06.2023 verabschiedete der Fachausschuss Sanierung und Insolvenz (FAS) den neuen Standard zu den Anforderungen an Sanierungskonzepte (IDW S 6). Der IDW Hauptfachausschuss billigte die neue Fassung am 13.10.2023, womit die bisherige Fassung des IDW S 6 vom 16.5.2018 ersetzt wird. Ein IDW S 6 Gutachten soll aufzeigen, ob ein Unternehmen in...
Audit Advisory

Prüfungsschwerpunkte für kapitalmarktorientierte Konzernabschlüsse 2023

Die Finanzaufsicht BaFin wird in den Konzernabschlüssen 2023 schwerpunktmäßig prüfen, wie die Unternehmen ihre Geschäftsmodelle und Steuerungssysteme im Lagebericht darstellen. Im Hinblick auf die Komplexität der Geschäftstätigkeit eines Konzerns wird die BaFin schwerpunktmäßig die Darstellung der Geschäftsmodelle und Steuerungssysteme von Unternehmen im Lagebericht prüfen. Da sich das zweistufige Verfahren...
Advisory Valuation

Der Basiszinssatz unterliegt auch im Jahr 2023 einem dynamischen Wachstum

Der hohe Anstieg des allgemeinen Zinsniveaus prägt nach 2022 auch das noch laufende Jahr 2023. Der risikolose Basiszinssatz nach IDW S1 steigt ebenfalls weiter. Zum 31.12.2022 betrug der risikolose Basizinssatz gerundet 2,00 %, während er aktuell (Anfang Dezember 2023) bei gerundet 3,00 % (zum 30.11.2023 noch bei 2,75 %)...
Advisory Nachhaltigkeit

Veröffentlichung der EU-Green Bond Verordnung

Nach den Trilogverhandlungen 2022–2023 wurde die Einigung unterzeichnet und im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die EU-Green Bond Verordnung tritt damit am 20.12.2023 in Kraft, kann von Emittenten allerdings erst ab dem 21.12.2024 angewendet werden. Nachdem das Europäische Parlament den Inhalt der vorläufigen Einigung am 05.10.2023 angenommen hatte und anschließend der Rat...