Die überbordene Bürokratie in Deutschland hemmt seit einiger Zeit die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Daher hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, unnötigen Verwaltungsaufwand abzubauen. Mit dem vierten Bürokratieentlastungsgesetz hat der Gesetzgeber ein umfassendes Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, um die Bürokratie und ihre negativen Auswirkungen zu reduzieren.
Der Bundestag hat in seiner 2./3. Lesung am 26. September 2024 den Regierungsentwurf für das vierte Bürokratieentlastungsgesetz angenommen. Ziel des Gesetzes ist es, überflüssige Bürokratie abzubauen, die gerade vor dem Hintergrund anhaltender Krisen, einer stockenden Konjunktur sowie einer angespannten Haushaltslage für zusätzliche Belastung sorgt und damit ein Hemmnis wirtschaftlichen Wachstums darstellt.
Der angenommene Regierungsentwurf wurde im Vergleich zum Referentenentwurf noch einmal deutlich erweitert. Mit den Maßnahmen soll eine jährliche Entlastung von rund 944 Millionen Euro erzielt werden. Dabei sollen insbesondere Regelungen abgeschafft werden, die für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen oder die Verwaltung einen Aufwand verursachen, der nicht im Verhältnis zum verfolgten Zweck steht. Dadurch sollen Abläufe vereinfacht werden, ohne hierbei notwendige Schutzstandards in Frage zu stellen.
Folgende Maßnahmen bilden die Kernpunkte des vierten Bürokratieentlastungsgesetzes:
Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege:
Die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege wird von zehn auf acht Jahre verkürzt. Diese Änderung gilt sowohl für das Handelsrecht als auch für das Steuerrecht und betrifft die §§ 257 Abs. 4 HGB, 147 Abs. 3 Satz 1 AO sowie § 14b Abs. 1 Satz 1 UStG und § 26a Abs. 2 Nr. 2 UStG.
Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige entfällt:
Für inländische Beherbergte entfällt zukünftig die Meldepflicht in Beherbergungsstätten. Das Ausfüllen des Meldescheins nach § 29 Abs. 2 BMG ist nur noch für ausländische Personen verpflichtend.
Einrichtung einer zentralen Vollmachtsdatenbank:
Eine zentrale Vollmachtsdatenbank für Steuerberater wird zur Verwaltung von Vollmachten im Bereich der sozialen Sicherung (Generalvollmachten) eingerichtet.
Reduzierung der Schriftformerfordernisse:
Die Schriftformerfordernisse werden insbesondere für Stückgutfrachtverträge (§ 486 Abs. 1 Satz 2 HGB), Personenfrachtverträge (§ 546 Abs. 1 Satz 2 HGB) sowie für Vereinbarungen über die Verjährung im Seehandel (§ 609 Abs. 2 Satz 2 HGB) gesenkt. Zudem werden die Formerfordernisse im Zivilrecht reduziert. Durch die Absenkung von Formerfordernissen soll insbesondere der digitale Wandel gefördert werden. So sollen unter anderem die digitale Abwicklung von Rechtsgeschäften, ohne erforderliche Medienbrüche erleichtert werden.
Mitteilungspflicht für freigestellte Kapitalerträge entfällt:
Der Bundesrat forderte den Wegfall der Mitteilungspflicht für freigestellte Kapitalerträge gem. § 43 Abs. 2 Satz 7 und § 8 EStG. Dies wurde nun umgesetzt. Weiter wird die Regelung zur Ersatzbescheinigung von Kapitalerträgen in § 45a Abs. 5 EStG ab den Jahr 2025 aufgehoben werden. Die Mitteilungsfrist entfällt bereits für Kapitalerträge, welche nach dem 31.12.2024 zufließen.
Weiter enthält der Gesetzesentwurf geänderte (Detail-)Regelungen zur Grundsteuer, zur Regelung von Spezial-Investmentfonds (§ 51 Abs. 5 InvStG-E) und der Verrechnungspreisdokumentation.
Der Bürokratieabbau soll durch den breit aufgestellten Gesetzesentwurf eine reale Entlastung von Verwaltung, privatem Haushalt und Unternehmen schaffen und die geschwächte Konjunktur in Deutschland wieder auf einen gesunden Wachstumspfad führen. Durch den Abbau sollen Investitionen gefördert werden und gleichzeitig der Regierungshaushalt durch weniger Aufwand entlastet werden ohne jedoch an Sicherheit einzubüßen.
Insgesamt wurde der Regierungsentwurf zum vierten Bürokratieentlastungsgesetz im Vergleich zum Referentenentwurf deutlich erweitert (Siehe dazu auch unsere News vom 19.03.2024). Dennoch bleibt das Erfordernis eines weiteren Bürokratieabbaus unstrittig, sodass das vierte Bürokratieentlastungsgesetz als ein wichtiger, aber nicht abschließender Zwischenschritt angesehen werden kann. Es bleibt zu hoffen, dass die Bundesregierung ihr Ziel, Bürokratie in Deutschland abzubauen, weiter intensiv verfolgt.