Das IASB (International Accounting Standards Board) hat am 12.11.2024 einen Entwurf (Exposure Draft ED/2024/8) mit dem Titel „Provisions – targeted improvements (Proposed Amendments to IAS 37)“ mit geplanten Anpassungen zu IAS 37 veröffentlicht. Die Frist für die Einreichung von Kommentaren endet am 12.03.2025.
Am 12.11.2024 hat das IASB (International Accounting Standards Board) den Exposure Draft ED/2024/8 „Rückstellungen – Gezielte Verbesserungen (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 37)“ veröffentlicht.
Hintergrund
Bereits während der Agendakonsultation 2015 wurden mögliche Änderungen bzw. Klarstellungen an IAS 37 in Betracht gezogen. Der IASB hat zunächst im Rahmen eines Forschungsprojekts untersucht, welche Fragestellungen auftreten und geklärt werden müssen.
Im Jahr 2018 wurde das Projekt in den aktiven Status erhoben mit dem Ziel, punktuelle Klarstellungen ohne Änderung der Prinzipien in IAS 37 zu erarbeiten. Im Januar 2020 wurde entschieden, Änderungen zu IAS 37 zu entwickeln und hierzu einen entsprechenden Entwurf zu erarbeiten.
Ziel und Inhalt des Entwurfs
Die vorgeschlagenen Änderungen in ED/2024/8 sollen klarstellen, wann Rückstellungen zu passivieren und wie sie zu bewerten sind. Im Einzelnen sind zu folgenden Aspekten Verbesserungen vorgesehen:
- Ansatzkriterium von Rückstellungen: Vorliegen einer gegenwärtigen Verpflichtung als Folge eines vergangenen Ereignisses;
- Bewertung von Rückstellungen:
- Kosten, welche bei der Schätzung künftiger Aufwendungen zur Begleichung einer Verpflichtung berücksichtigt werden;
- Diskontierungszinssatz für die Barwertberechnung der künftigen Aufwendungen.
Zudem werden im Entwurf weitere verpflichtende Informationen zur Bewertung der Rückstellungen durch den Bilanzierenden vorgeschlagen.
Die Verbesserungsvorschläge sind vor allem für Unternehmen relevant, die hohe langfristige Verpflichtungen zur Entsorgung von Vermögenswerten haben oder Abgaben und ähnlichen öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen unterliegen.
Gleichzeitig mit dem Exposure Draft hat das IASB Exposure Drafts zur Implementation Guidance und zur Basis for Conclusions zu IAS 37 veröffentlicht, die den Anwendern den Hintergrund der vorgesehenen Änderungen erläutern und bei der Umsetzung der geplanten Regelungen helfen sollen.
Frist für die Einreichung von Kommentaren:
Die Frist für die Einreichung von Kommentaren zu dem Exposure Draft endet am 12.03.2025.