Am 13.11.2025 stimmte das EU-Parlament für ein Dringlichkeitsverfahren betreffend die Änderungspläne der EU-Kommission für die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR).
Am 21.10.2025 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Überarbeitung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) veröffentlicht. Die EUDR zielt darauf ab, dass Produkte wie Kaffee, Kakao, Palmöl, Soja, Holz oder Rindfleisch in der EU nur in Verkehr kommen dürfen, wenn sie entwaldungsfrei hergestellt wurden. Ziel der vorgeschlagenen Erleichterungen ist es, die Umsetzbarkeit der bestehenden Anforderungen zu verbessern und insbesondere kleinere Marktteilnehmer zu entlasten, ohne das Schutzniveau der Verordnung zu verringern (vgl. Newsbeitrag vom 12.11.2025).
Das Europäische Parlament hat am 13.11.2025 dem Dringlichkeitsantrag zu Änderungsvorschlägen bzgl. der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) zugestimmt. Damit wird der Vorschlag der EU-Kommission zur Vereinfachung der Verordnung im Schnellverfahren behandelt, d.h. die zuständigen Ausschüsse befassen sich zuvor nicht damit.
Die Abstimmung des EU-Parlaments über die Kommissionsvorschläge soll in der Plenarsitzung vom 24. –27.11.2025 stattfinden.