Die von der EU-Kommission beschlossenen Vereinfachungen der EU-Taxonomie-Verordnung gelten nun offiziell. Unternehmen können die neuen Regelungen bereits für das Geschäftsjahr 2025 anwenden.
Die als Delegierte Verordnung (EU) 2926/73 am 08.01.2026 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Änderungen an der EU-Taxonomie-Verordnung sind nun – zwanzig Tage nach der Veröffentlichung – in Kraft getreten (vgl. News vom 13.01.2026). Seit dem 28.01.2026 können Unternehmen die neuen Regelungen anwenden. Sie gelten rückwirkend für das Geschäftsjahr 2025, sofern keine spätere Erstanwendung gewählt wird.
Die Verordnung bringt insbesondere Erleichterungen bei den Berichtspflichten, unter anderem durch eine Wesentlichkeitsschwelle von 10 % sowie eine deutliche Reduzierung der zu meldenden Datenpunkte. Ziel ist es, den administrativen Aufwand der Taxonomie-Berichterstattung zu senken und deren praktische Umsetzbarkeit zu verbessern.