Die Europäische Kommission hat am 04.05.2026 ein aktualisiertes Paket zur Vereinfachung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) vorgelegt. Im Fokus stehen Anpassungen des Produktumfangs, präzisierte Leitlinien sowie technische Verbesserungen des Informationssystems zur Unterstützung der praktischen Umsetzung der Anforderungen.
Die Europäische Kommission hat am 04.05.2026 ein umfassendes Vereinfachungspaket zur EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) veröffentlicht. Ziel ist es, die praktische Umsetzung der bereits beschlossenen Regeln zu präzisieren und gleichzeitig den administrativen Aufwand für Unternehmen zu reduzieren. Der rechtliche Rahmen der EU-Verordnung selbst bleibt dabei unverändert.
Ein zentrales Element ist der Entwurf eines delegierten Rechtsakts, mit dem der relevante Umfang an Produkten reduziert werden soll. Dieser sieht gezielte Anpassungen in Anhang I der EUDR vor. Dabei werden bestimmte Produkte neu in den Anwendungsbereich aufgenommen, darunter ausgewählte palmölbasierte Derivate sowie einzelne Kaffeeerzeugnisse. Gleichzeitig sind begrenzte Ausnahmen vorgesehen, etwa für Ledererzeugnisse, gebrauchte Produkte, bestimmte Verpackungsmaterialien sowie Abfälle im Sinne der EU-Abfallrahmenrichtlinie.
Ergänzend hat die EU-Kommission aktualisierte Leitlinien sowie ein überarbeitetes Fragen- und Antworten-Dokument zur Implementierung der EUDR veröffentlicht. Diese sollen insbesondere die Anforderungen entlang der nachgelagerten Lieferkette klarer erläutern. Auch vereinfachte Regelungen für kleine Primärproduzenten werden konkretisiert. Zusätzlich werden technische Fragen adressiert, etwa zur Geolokalisierung von Produktionsflächen oder zu elektronischen Handelsprozessen.
Parallel dazu werden Anpassungen am zentralen Informationssystem vorgenommen, das für die Umsetzung der Sorgfaltspflichten entscheidend ist. Geplant sind unter anderem vereinfachte Meldeformate für kleine und mittlere Unternehmen, verbesserte digitale Schnittstellen sowie Maßnahmen zur Stabilisierung der Systemverfügbarkeit. Zudem soll die stärkere Nutzung nationaler Datenquellen die Datenbereitstellung erleichtern und den Aufwand für Unternehmen weiter senken.
Nach Einschätzung der EU-Kommission zielt das nun veröffentlichte Gesamtpaket auf eine praktikable Umsetzung der EUDR und eine Verringerung des Erfüllungsaufwands ab, insbesondere für kleinere Marktteilnehmer. Gleichzeitig soll die Entwaldungsverordnung strukturelle Veränderungen in globalen Lieferketten weiter unterstützen, indem Transparenz- und Rückverfolgbarkeitsanforderungen verstärkt werden.
Die durch den Entwurf eines delegierten Rechtsakts vorgeschlagenen Änderungen befinden sich derzeit in der öffentlichen Konsultation bis zum 01.06.2026. Die Anwendung der EUDR selbst bleibt zeitlich unverändert und soll schrittweise ab Ende 2026 erfolgen (vgl. News vom 12.01.2026).