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Bundesregierung stellt umfassendes Reformpaket vor

Am 02.07.2026 gab die Bundesregierung nach längeren Sondierungsgesprächen ihr neues Reformpaket bekannt. Dieses soll die deutsche Wirtschaft stärken, private Haushalte und Unternehmen entlasten und Bürokratie abbauen. Konkrete Maßnahmen sollen bereits zum 01.01.2027 umgesetzt werden.

Die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD hat am 02.07.2026 ein 34‑Punkte‑Programm für „Aufschwung und Beschäftigung“ vorgelegt. Ausgangspunkt ist eine wirtschaftlich und gesellschaftlich angespannte Lage, geprägt von technologischem Wandel, demografischem Druck, geopolitischen Unsicherheiten und schwächeren Handelsbedingungen. Vor diesem Hintergrund will die Koalition Wachstum schaffen, Arbeitsplätze sichern und zugleich den sozialen Zusammenhalt stärken. Insgesamt verständigten sich die Regierungsparteien auf ein Maßnahmenpaket, das Entlastung, Modernisierung und soziale Ausgewogenheit miteinander verbinden soll.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Deutschlands. Das Programm verbindet steuerliche Entlastungen, arbeitsmarktpolitische Anpassungen, Bürokratieabbau und Investitionsanreize miteinander. Zugleich wird betont, dass Reformen nicht nur Unternehmen, sondern auch Familien, Beschäftigten und künftige Generationen zugutekommen sollen.

Reformprogramme:

Die Maßnahmen sind in mehrere Reformblöcke gegliedert, darunter Rente, Steuern, Arbeitsmarkt, Wachstum und Gerechtigkeit sowie Bürokratieabbau. Zunächst sollen die Empfehlungen aus dem Bericht der Alterssicherungskommission in ein Gesetzespaket überführt werden, welches bis Ende 2026 im Bundestag verabschiedet werden soll. Parallel dazu will die Koalition mit den steuerlichen Maßnahmen und weiteren wirtschaftspolitischen Änderungen die Grundlage für mehr Beschäftigung und höhere Investitionen schaffen.

Auch der Arbeitsmarkt wird in dem Programm breit adressiert. Dazu gehören Änderungen bei der Arbeitslosenversicherung, neue Regeln für Befristungen und Abfindungen, eine stärkere Rolle der Bundesagentur für Arbeit bei Übergängen zwischen Arbeitsstellen sowie Maßnahmen gegen Fachkräftemangel und Ausbildungsabbrüche. Ergänzt werden diese durch Initiativen zur Sozialstaatsreform, zur Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch und zur Modernisierung der Sozialverwaltung.

Entlastung der Steuerzahler:

Im Zentrum des geplanten Reformpakets steht die Steuerreform, die ab dem 01.01.2027 greifen soll. Die Koalition will die Einkommensteuer vor allem für mittlere und geringe Einkommen senken. Dazu sollen der Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag, das Kindergeld und der Arbeitnehmerpauschbetrag angehoben werden. Zugleich soll die zweite Progressionszone abgeflacht und der Spitzensteuersatz „nach rechts“ verschoben werden. Nach Darstellung des Programms profitieren Familien mit Kindern besonders stark von diesen Anpassungen, da die Entlastung gezielt den Alltag von Familien erleichtern soll.

Der Reformvorschlag ist mit einem massiven finanziellen Volumen verbunden. In voller Wirkung ab dem Jahr 2028 soll eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 Euro um mehr als 600 Euro jährlich entlastet werden. Das Entlastungsvolumen wird insgesamt auf rund 10 Milliarden Euro pro Jahr beziffert. Für Länder und Kommunen, die durch die verfassungsrechtlich gebotenen Freibetragsanhebungen Einnahmenausfälle haben, soll der Bund einen Ausgleich leisten, soweit die steuerlichen Maßnahmen nicht selbst zu Mehreinnahmen führen.

Zur Gegenfinanzierung setzt das Programm vor allem auf höhere Belastungen sehr hoher Einkommen. Die sogenannte „Reichensteuer“ soll künftig ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro mit 45 Prozent und ab 280.000 Euro mit 47 Prozent greifen. Zusätzlich sollen weitere steuerliche Stellschrauben gedreht werden: Der Pauschalsteuersatz bei Minijobs soll von zwei auf fünf Prozent steigen, die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen von 20 auf 15 Prozent (d. h. von bis zu 1.200 Euro auf bis zu 900 Euro pro Jahr) sinken und bei der KfW in den Jahren 2027 und 2028 jeweils eine Gewinnabführung von 500 Millionen Euro erfolgen.

Zur Steuerreform gehört außerdem ein Vereinfachungspaket. Die Koalition will bis Herbst 2026 Vorschläge in einem Steuervereinfachungsgesetz bündeln und dabei eine automatisch vorausgefüllte, digitale Steuererklärung einführen. Finanzämter sollen Unternehmen innerhalb von maximal vier Wochen eine Steuernummer vergeben. Zudem soll die steuerliche Identifikationsnummer künftig ohne Einschränkung durch Sozialversicherungsträger genutzt und verarbeitet werden können, um Prozesse zu vereinfachen, Fehler zu vermeiden und Missbrauch besser zu bekämpfen.

Auch für den Bereich der arbeitsmarktpolitischen Anpassungen enthält das Programm steuerliche Änderungen. Sonn- und Feiertagszuschläge sollen bis zu einem Stundenlohn von 75 Euro steuerlich begünstigt bleiben, gleichzeitig wird der steuerfreie Zuschlag im Rahmen eines Tarifvertrags vollständig beitragsfrei gestellt. Für erhaltene Abfindungen wird eine steuerliche Privilegierung vorgesehen, wenn zeitnah eine neue Beschäftigung aufgenommen wird. Damit will die Koalition Arbeitsmarktwechsel erleichtern und zugleich steuerliche Anreize mit der Beschäftigungsaufnahme verknüpfen.

Weitere Maßnahmen im Reformpaket:

Neben dem Bereich Steuern prägen mehrere weitere Politikfelder mit einer Vielzahl an verschiedenen Maßnahmen und Änderungen das Programm. Im Arbeitsmarkt sollen sachgrundlose Befristungen für bestimmte Neueinstellungen bis zu 48 Monate und bis zu sechsmaliger Verlängerung möglich sein (befristet bis 2030). Außerdem wird die Schriftform bei Befristungen zum 01.01.2027 aufgehoben. Die telefonische Krankschreibung soll abgeschafft, die Vorlage der AU-Bescheinigung ab dem ersten Krankheitstag verpflichtend werden und eine „Termingarantie für Fachärzte“ sowie eine gesetzlich geregelte Infarktvorsorge eingeführt werden.

Im Bereich Wachstum und Infrastruktur setzt die Bundesregierung auf Zukunftstechnologien, Netzausbau, Rechenzentren, KI und Industriepolitik. Die Verteilnetze sollen schneller ausgebaut, Genehmigungen beschleunigt und Smart Meter bis Ende 2030 zu über 90 Prozent ausgerollt werden. Hinzu kommen Initiativen zur Außenwirtschaft, zum Handelsschutz und zur Förderung strategischer Sektoren. Im Wohnungsbau soll eine Wohnungsbaugesellschaft für bezahlbares Wohnen entstehen. Zusätzlich sollen Kapitalpuffer für Immobilienkredite ab 2027 abgeschafft werden, um mehr Mittel für den Wohnungsbau freizusetzen.

Einen großen Raum nimmt auch der Bürokratierückbau ein. Berichtspflichten sollen per Berichtsentlastungsgesetz pauschal zurückgeführt, Dokumentationspflichten überprüft und Genehmigungsfiktionen ausgeweitet werden. Zudem soll die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) 1:1 umgesetzt werden. Dazu kommen Reformen beim Datenschutz, beim Informationsfreiheitsgesetz, bei betrieblichen Beauftragten sowie bei der risikoorientierten Aufsicht. Insgesamt verfolgt das Programm das Leitbild einer schlankeren Verwaltung bei gleichzeitig strengerer Sanktionierung von Verstößen.

Zusammenfassung:

Das Programm verbindet eine klare steuerpolitische Schwerpunktsetzung mit breiten wirtschafts- und sozialpolitischen Reformen. Im Mittelpunkt steht die Entlastung von Familien und mittleren Einkommen, flankiert von einer stärkeren Belastung sehr hoher Einkommen und von Vereinfachungen im Steuerverfahren. Die geplante Steuerreform ist damit nicht isoliert, sondern Teil eines umfassenden Modernisierungsansatzes, der Wachstum, Beschäftigung und Verwaltungseffizienz zusammenführen soll.

Die einzelnen Maßnahmenpakete sind hierbei eine klare Leitlinie der Bundesregierung. Die konkrete Umsetzung der einzelnen Maßnahmen soll laut der Bundesregierung zeitnah in den entsprechenden Gesetzgebungsverfahren erfolgen. Die Maßnahmen bedürfen allerdings der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat. Der tatsächliche Fortgang dieses umfassenden Reformpakets bleibt insofern mit Spannung abzuwarten.

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