Im Zusammenhang mit Umsetzungsplänen im Sinne der EmpCo-Richtlinie bzw. § 5 Abs. 3 Nr. 4 UWG hat eine Prüfung dieses Umsetzungsplans durch einen Sachverständigen zu erfolgen. Ergänzend zu dem entsprechenden Fragen- und Antworten-Papier des IDW vom 10.09.2026 hat das IDW am 22.09.2026 ein Update seiner Erläuterungen mit vier Mustervermerken zur Formulierung des Prüfungsergebnisses veröffentlicht.
Im Zusammenhang mit der EmpCo-Richtlinie (“Empowering Consumers for the Green Transition”, EU 2024/825 vom 28.02.2024) bzw. der entsprechenden Modifikation des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) unterliegen Umweltaussagen, die sich auf künftige Umweltleistungen beziehen, bestimmten Anforderungen.
Hierzu zählt unter anderem, dass der Umsetzungsplan regelmäßig durch einen unabhängigen externen Sachverständigen zu überprüfen ist. Zu dem Umsetzungsplan und dessen Prüfung hat das IDW am 10.09.2026 ein Fragen- und Antworten-Papier veröffentlicht (vgl. News vom 16.09.2026).
Am 22.09.2026 hat das IDW dieses Fragen- und Antworten-Papier ergänzt und um vier Mustervermerke erweitert. Dabei werden folgende Konstellationen abgedeckt:
- Der Umsetzungsplan nimmt Bezug auf § 5 Abs. 3 Nr. 4 UWG: Dann enthält auch der Prüfungsvermerk einen entsprechenden Hinweis hierauf.
- Der Umsetzungsplan nimmt keinen Bezug auf § 5 Abs. 3 Nr. 4 UWG: Der entsprechende Bezug hierauf im Prüfungsvermerk entfällt.
Für beide Fälle stellt das IDW jeweils einen Mustervermerk für eine Prüfung mit begrenzter sowie mit hinreichender Sicherheit zur Verfügung.