Ein Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zum Wachstumschancengesetz ist in Sicht, aber immer noch nicht sicher. Am 09.02.2024 wurde in einer informellen Arbeitsgruppe eine vorläufige Einigung erzielt. Diese steht unter Vorbehalt, da die Union die Steuererhöhung des Agrardiesels verhindern will. Der Vermittlungsausschuss kommt am 21.02.2024 zusammen.
Mit dem Wachstumschancengesetz plant die Regierung, die Wirtschaft in Zeiten multipler Krisen zu unterstützen und Anreize für neue Investitionen zu setzen. Für Länder und Kommunen war die finanzielle Belastung durch die Mindereinnahmen in Folge der Steuererleichterungen des Wachstumschancengesetzes zu hoch, sodass diese dem Gesetzentwurf im Bundesrat nicht zustimmten und den Vermittlungsausschuss anriefen.
Dieser soll am 21.02.2024 zusammenkommen und über das Wachstumschancengesetz beraten, sodass dieses von Bundestag und Bundesrat abgenommen und nach der Freigabe des Bundespräsidenten veröffentlicht werden kann. Am 09.02.2024 hat eine informelle Arbeitsgruppe einen vorläufigen Kompromiss erzielt, der Gegenstand der Beratungen des Vermittlungsausschusses werden soll. Demnach soll das Steuerentlastungsvolumen von ursprünglich EUR 7 Mrd. auf nunmehr ca. EUR 3,2 Mrd. im Jahr abgesenkt werden.
Dem Vernehmen nach sieht die Einigung der Arbeitsgruppe unter anderem die Streichung der Klimaschutz-Investitionsprämie und der Anzeigepflichten für nationale Steuergestaltungen vor. Die Klimaschutz-Investitionsprämie war ein gewichtiger Teil des Wachstumschancengesetzes, sodass ein erneutes Gesetzgebungsverfahren zu deren Einführung denkbar ist. Unter Umständen wird dann auch die Forderung der Länder zur Verwaltung und Auszahlung der Klimaschutz-Investitionsprämie durch eine Bundesbehörde anstatt durch die Finanzämter aufgegriffen. Dies hatte die Bundesregierung zuvor noch abgelehnt.
Gegenstand der Verhandlungen der Arbeitsgruppe war auch der von der Union geforderte Verzicht auf die Steuererhöhungen auf Agrardiesel. Insofern steht die Einigung zum Wachstumschancengesetz unter Vorbehalt. Die Steuererhöhung des Agrardiesels ist allerdings Gegenstand des Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetzes und damit formal nicht Bestandteil des Vermittlungsausschusses zum Wachstumschancengesetz.
Ein Ende der Odyssee zum Wachstumschancengesetz ist daher zwar in Sicht aber keineswegs sicher. Weiterhin sind alle Szenarien denkbar. Demnach könnte eine Einigung im Vermittlungsausschuss erzielt werden, sodass dann nach sehr wahrscheinlicher Zustimmung von Bundestag und Bundesrat eine zeitnahe Verkündung wahrscheinlich ist. Allerdings könnte das Gesetzgebungsverfahren auch scheitern, wenn die Differenzen weiterhin zu groß sind. Eine Vertagung der Verhandlung liegt ebenfalls im Bereich des Möglichen. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kann allerdings bereits jetzt gesagt werden, dass die beschlossenen Maßnahmen nicht ausreichen, um eine signifikante Entlastung der Wirtschaft zu erreichen.