News

Endorsement der Interest Rate Benchmark Reform erfolgt

Mit der Interest Rate Benchmark Reform des IASB, die im September 2019 verabschiedet wurde, sollen Unsicherheiten aufgrund der möglichen Auswirkungen der IBOR-Reform vermieden werden. Die Regelungen wurden im Januar 2020 von der EU endorsed und sind für ab dem 01.01.2020 beginnende Berichtsperioden anzuwenden; eine vorzeitige Anwendung ist zulässig.

Als Reaktion auf die Finanzmarktkrise überprüfte das Financial Stability Board (FSB) im Auftrag der G20 die wesentlichen Benchmark-Zinssätze, denn im Rahmen der Finanzkrise zeigte sich, dass Referenzzinssätze wie Interbankensätze, die eine essentielle Bedeutung für Kapitalmärkte haben, in einigen Fällen anfällig für Manipulationen waren und in Krisenzeiten zum Teil nur mit einer eingeschränkten Liquidität verbunden waren. Die aus der Überprüfung resultierende IBOR-Reform führt zur Ablösung der bestehenden Referenzzinssätze durch Einführung risikoloser Referenzzinssätze.

Im Zusammenhang mit dem Übergang auf die neuen Zinssätze bestanden Unsicherheiten bei der Anwendung der betroffenen IFRS-Regelungen. Daher hat das IASB Anpassungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 vorgenommen, die im September 2019 veröffentlich wurden. Die Änderungen betreffen insbesondere bestimmte Erleichterungen im Zusammenhang mit den Vorschriften zum Hedge Accouting. Die verpflichtende Anwendung erstreckt sich auf alle Sicherungsbeziehungen, die von der Reform des Referenzzinssatzes betroffen sind. Zusätzlich sind im Rahmen einer Ausweitung der Berichtspflichten weitere Angaben darüber vorgesehen, inwieweit die Sicherungsbeziehungen der Unternehmen von den Änderungen betroffen sind.

Die Regelungen wurden von der EU endorsed, wobei der Erstanwendungszeitpunkt im Rahmen der endorsed IFRS dem vom IASB festgelegten Erstanwendungszeitpunkt entspricht: die Beachtung der Regelungen ist für Berichtsperioden, die ab dem 01.01.2020 beginnen, verpflichtend. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung ist zulässig.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Diese News könnten Sie auch interessieren

Audit Advisory

IDW Positionspapier zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung

Im neuen Positionspapier zur betrieblichen Altersversorgung spricht sich das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) für die Stärkung der betrieblichen Altersversorgung aus. In dem veröffentlichten Positionspapier hat das IDW Ansatzpunkte identifiziert, um die Attraktivität für die Beschäftigten zu steigern. Im Vordergrund steht hier die zweite Säule der Altersversorgung,...
Tax Audit

Verzinsung von Gesellschafterkonten

Mit Urteil I R 27/20 hat der Bundesfinanzhof am 22.02.2023 zur fremdüblichen Verzinsung von Darlehensforderungen und -verbindlichkeiten entschieden. In Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung stehen immer wieder Darlehensforderungen und -verbindlichkeiten zwischen einer GmbH und ihren Gesellschaftern im Fokus. Dabei stellt die fremdübliche Verzinsung einen wesentlichen Aspekt der Meinungsverschiedenheit dar. Auch...
Audit Advisory Sustainability

Geplante Anhebung der Größenkriterien für Kapitalgesellschaften durch die EU

Am 13.09.2023 hat die EU-Kommission aufgrund der Inflationsentwicklung einen Vorschlag zur Anhebung der Schwellenwerte zur Bestimmung der Größenklassen für Kapitalgesellschaften veröffentlicht. Die geplante Anhebung beläuft sich für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaft jeweils auf 25 % der bisherigen Größenkriterien in der EU-Richtlinie, für Kleinstkapitalgesellschaften auf 28,8 %. Zudem sollen nationale...
Audit

Handelsrechtliche Abzinsungsvorschriften für Pensionsrückstellungen

Wie bereits in unserem Newsbeitrag vom 07.12.2022 erwähnt, regte der IDW im Schreiben an das Bundesministerium der Justiz eine kurzfristige Änderung im Hinblick auf die einheitliche Verwendung eines 7-Jahres-Durchschnittszinssatzes für sämtliche Rückstellungen an. Mit dem Schreiben vom 06.12.2023 hat sich das IDW nun in einem gesonderten Schreiben an das...