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Abschluss­prüfer­aufsichts­stelle (APAS): Arbeits­programm 2020

Die Abschluss­prüfer­aufsichts­stelle (APAS) hat Anfang Januar 2020 ihr Arbeitsprogramm für dieses Jahr veröffentlicht. Damit informiert sie die Wirtschafts­prüfungs­praxen sowie auch die Öffentlichkeit darüber, welche Schwerpunkte bei den Inspektionen des Jahres 2020 gesetzt werden.

Die APAS übt die berufsstandsunabhängige Aufsicht über die Abschlussprüfer in Deutschland aus. Die von ihr durchgeführten Inspektionen erfolgen risikoorientiert. Umfang und Komplexität der betreffenden Wirtschaftsprüferpraxis werden dabei ebenso berücksichtigt wie laufende Entwicklungen im regulatorischen Umfeld.

Schwerpunkte für die Inspektionen des Qualitäts­sicherungs­systems der Wirtschaftsprüferpraxen sind die folgenden:

  • Umsetzung der Anforderungen aus der EU-Regulierung (vor allem mit Bezug zu den Unabhängigkeitsanforderungen),
  • Rotationsmanagement/Anforderungen an die interne und externe Rotation und Prozesse bei Beteiligungen an Ausschreibungsverfahren,
  • Weiterentwicklung von Prüfungsansätzen bei Einsatz technologischer Innovationen (vor allem bezüglich Tools zur Datenanalyse und des Einsatzes von Stichprobenverfahren bei der Prüfungsdurchführung),
  • interne Nachschau in der Wirtschaftsprüferpraxis (insbesondere in Bezug auf Ursachenanalyse bei Mängeln sowie kontinuierliche Verbesserungsprozesse),
  • Initiativen der Praxen zur Implementierung der International Standards on Quality Management und zur Bestimmung von Qualitätsindikatoren für die Abschlussprüfung.

Neben dem Qualitätsmanagement der Wirtschaftsprüferpraxen sind auch einzelne Prüfungsaufträge Gegenstand der Inspektionen. Auch hier werden die anzuschauenden Aufträge unter Risikogesichtspunkten von der APAS ausgewählt. Gemäß der Informationen zum Arbeitsprogramm werden die Schwerpunkte bei der Inspektion einzelner Prüfungsaufträge folgende Aspekte beinhalten:

  • Umsetzung des risikoorientierten Prüfungsansatzes (einschließlich Prüfung des IKS unter Einbeziehung von IT),
  • Prüfung der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 (Leasingverhältnisse),
  • Prüfung der Anwendung von IFRS 15 (Erlöse aus Verträgen mit Kunden),
  • Prüfung von geschätzten Werten (vor allem Werthaltigkeit von Geschäfts- oder Firmenwerten),
  • Einsatz von Datenanalyse-Tools bei der Prüfungsdurchführung.

Die gesamte Verlautbarung der APAS zu ihrem Arbeitsprogramm 2020 mit noch weiteren Konkretisierungen der genannten Inhalte kann auf der Homepage der APAS abgerufen werden.

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